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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19   

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https://dejure.org/2019,56106
OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19 (https://dejure.org/2019,56106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2019 - Verg 13/19 (https://dejure.org/2019,56106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - Verg 13/19 (https://dejure.org/2019,56106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Implementierung und zum zehnjährigen Betrieb eines 'Check-in/Be-out-Systems' Elektronisches Fahrgast-Ticketsystem Nichteinhaltung einer Rügeobliegenheit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Qualitätstest als verifizierende oder wertende Teststellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Qualitätstest als verifizierende oder wertende Teststellung? (VPR 2020, 232)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rüge ist auch telefonisch möglich! (VPR 2020, 239)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rüge ist auch telefonisch möglich! (IBR 2020, 605)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 670
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Die Eigenschaft als Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit verbindet ihn mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, für den der Senat die Beteiligtenfähigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren ebenfalls verneint hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2009 - VII-Verg 20/09, zitiert nach juris, Tz. 6).

    Beim A handelt es sich nicht wie beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW um ein teilrechtsfähiges Sondervermögen, dem aus diesem Grund die Beteiligtenfähigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2009 - VII-Verg 20/09, zitiert nach juris, Tz. 6).

    Das ist die Antragsgegnerin zu 1. Da die sofortige Beschwerde, wie ihre Auslegung ergibt, jedenfalls gegen den für die Vergabe letztzuständigen Rechtsträger gerichtet sein soll, kann der Senat das Rubrum von Amts wegen wie geschehen richtigstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2009 - VII-Verg 20/09, zitiert nach juris, Tz. 5; siehe auch OLG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2019 - 54 Verg 4/19) und dort die Antrags- und Beschwerdegegnerin zu 1. anstelle des A aufführen.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Das Rügeschreiben genügt bezüglich dieses Vergaberechtsverstoßes auch den inhaltlichen Anforderungen an eine Rüge (vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluss vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18).

    Weder ist eine Verdachtsrüge als zulässig und ausreichend anzuerkennen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18 -, vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53, und vom 23.01.2008 - VII-Verg 36/07, zitiert nach juris, Tz. 28 ff.) noch hat die Antragstellerin hier auf Verdacht gerügt.

  • OLG Schleswig, 26.09.2019 - 54 Verg 4/19

    Nachprüfungsantrag gegen Vergabestelle gerichtet: Rubrumsberichtigung zulässig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Das ist die Antragsgegnerin zu 1. Da die sofortige Beschwerde, wie ihre Auslegung ergibt, jedenfalls gegen den für die Vergabe letztzuständigen Rechtsträger gerichtet sein soll, kann der Senat das Rubrum von Amts wegen wie geschehen richtigstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2009 - VII-Verg 20/09, zitiert nach juris, Tz. 5; siehe auch OLG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2019 - 54 Verg 4/19) und dort die Antrags- und Beschwerdegegnerin zu 1. anstelle des A aufführen.

    Dies gilt bei einer fehlerhaften Bezeichnung des Antragsgegners vor allem dann, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen den Vertreter statt gegen den vertretenen Antragsgegner richtet, aber nach den Umständen die Stellung als Vertreter erkennbar war und der Vertreter prozessführungsbefugt ist (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 41; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2019 - 54 Verg 4/19).

  • VK Westfalen, 03.04.2019 - VK 1-09/19
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 03.04.2019 (VK 1 - 09/19) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. die Entscheidung der Vergabekammer Münster vom 03.04.2019 (Aktenzeichen VK 1 - 09/19) wird aufgehoben, 2. die Antragsgegnerinnen werden verpflichtet, das Verfahren in den Stand vor Testdurchführung zurückzuversetzen und die Fortsetzung des Verfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats durchzuführen, 3. hilfsweise andere geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Vergaberechtskonformität des Verfahrens über die Vergabe zur Integration des CiBo-Systems zu treffen, 4. die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin für notwendig zu erklären.

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Darin liegt ein Vergaberechtsverstoß, weil die Bewertung nicht nachvollziehbar ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17, zitiert nach juris, Tz. 53; Dreher/Aschoff, NZBau 2006, 144, 151).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02

    Maßnahmen der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet die Vergabenachprüfungsinstanzen dazu, von mehreren möglichen Maßnahmen diejenige zu treffen, die den Ablauf des Vergabeverfahrens am wenigsten beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 30.04.2003 - VII-Verg 64/02, zitiert nach juris, Tz. 4; Damaske, in: Müller-Wrede, GWB, § 178 Rn. 27).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Die Kenntnis eines Verstoßes ist zu bejahen, wenn der Bieter die tatsächlichen Umstände eines Vergaberechtsverstoßes kennt und aus ihnen bei zumindest laienhafter rechtlicher Wertung den Schluss zieht, dass ein Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts vorliegt (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 35).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Weder ist eine Verdachtsrüge als zulässig und ausreichend anzuerkennen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18 -, vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53, und vom 23.01.2008 - VII-Verg 36/07, zitiert nach juris, Tz. 28 ff.) noch hat die Antragstellerin hier auf Verdacht gerügt.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nur dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern etwas anderes (Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
    Dies gilt bei einer fehlerhaften Bezeichnung des Antragsgegners vor allem dann, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen den Vertreter statt gegen den vertretenen Antragsgegner richtet, aber nach den Umständen die Stellung als Vertreter erkennbar war und der Vertreter prozessführungsbefugt ist (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 41; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2019 - 54 Verg 4/19).
  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 36/07

    Zuverlässigkeitsnachweis des Bieters im Vergabeverfahren durch Bescheinigung des

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

    E-Vergabeplattform - Vergabenachprüfungsverfahren: Einbeziehung nachträglich

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Ob und unter welchen Voraussetzungen der öffentliche Auftraggeber zur Verifizierung der Angebote eine Teststellung durchführen und dies vorab bekanntgegeben muss, ist in Rechtsprechung und vergaberechtswissenschaftlicher Literatur nicht abschließend geklärt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009, VII-Verg 32/09 - juris, Rn. 90 ff.; zum Verfahren der Teststellung jüngst Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; Dreher/Aschoff, NZBau 2016, 144, 147 f.).

    Zwar kann eine verifizierende Teststellung grundsätzlich auch während der Entwicklungsphase der Software vor Leistungsbeginn durchgeführt werden (vgl. zu einer solchen Sachverhaltskonstellation Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19).

  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Unter mehreren möglichen Maßnahmen zur Beseitigung muss sich die Vergabekammer für diejenige entscheiden, die die Interessen der Beteiligten am wenigsten beeinträchtigen (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 13/19).
  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Der Erkenntniswert einer solchen Teststellung ist dann zwar naturgemäß auf den im Zeitpunkt der Teststellung vorhandenen Entwicklungsstand der Software beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19).

    Wie bereits oben ausgeführt, hat die Antragsgegnerin jedoch ein anzuerkennendes Interesse daran, die grundsätzliche Tauglichkeit der versprochenen Leistung bereits in diesem frühen Stadium zu verifizieren (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, und vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13).

    Da die Teststellung hier sowohl einen verifizierenden Charakter haben soll, indem überprüft wird, ob und inwieweit die als A-Kriterien ausgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllt sind, als auch einen wertenden Charakter, soweit das Testergebnis in den B-Kriterien mit bestimmten Punktwerten in die Wertungsentscheidung einfließt (s. zu diesen Begriffen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13), sind hier darüber hinaus § 121 Abs. 1 GWB und § 127 Abs. 4 GWB einschlägig.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2022 - Verg 19/22

    Ausschließung eines Angebots in einem Vergabeverfahren betreffend die Erneuerung

    Dies gilt bei einer fehlerhaften Bezeichnung des Antragsgegners vor allem dann, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen den Vertreter statt gegen den vertretenen Antragsgegner richtet, aber nach den Umständen die Stellung als Vertreter erkennbar war und der Vertreter prozessführungsbefugt ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19, NZBau 2020, 670 Rn. 30, Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - Verg 13/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ausgelöst, wenn ein antragstellendes Unternehmen beziehungsweise sein vertretungsberechtigtes Organ eine feststellbare und im Streitfall vom öffentlichen Auftraggeber nachzuweisende positive Kenntnis von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen hat (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2020 - VII-Verg 25/19, zitiert nach juris, Tz. 46, vom 15. Januar 2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 53, vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 13/19, und vom 12. Juni 2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 49).
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    Scheidet ein Zuschlag zugunsten eines Bieters von vorneherein aus (etwa weil sein Angebot zwingend auszuschließen ist oder er in der Wertung zweifelsfrei weit abgeschlagen ist) und steht darüber hinaus fest, dass der Bieter selbst bei ordnungsgemäßer Korrektur des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten kann, ist sein Nachprüfungsantrag mangels Eingriffs in seine geschützten Bieterrechte unbegründet (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 13/19 - Ticketsystem, VergabeR 2021, 112 [juris Rn. 106]; KG, Beschluss vom 15. Februar 2019, Verg 9/17, juris Rn. 61).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Werts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass Leistungen teilweise nur optional vergeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13 - Bioabfallvergärungsanlage, NZBau 2014, 452 Rn. 10 ff.; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, NZBau 2020, 263 Rn. 69 ff.; Zinger NZBau 2020, 695 [696]).

  • VK Bund, 01.12.2020 - VK 1-90/20

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

    In diesen Fällen kann die Vergabekammer trotz anders lautenden Nachprüfungsantrags den eigentlichen Auftraggeber als Beteiligten aufführen und das Rubrum entsprechend berichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2021 - Verg 53/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Dies gilt bei einer fehlerhaften Bezeichnung des Antragsgegners vor allem dann, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen den Vertreter statt gegen den vertretenen Antragsgegner richtet, aber nach den Umständen die Stellung als Vertreter erkennbar war und der Vertreter prozessführungsbefugt ist (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19, NZBau 2020, 670 Rn. 30, Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19

    Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nur ausgelöst, wenn ein antragstellendes Unternehmen beziehungsweise sein vertretungsberechtigtes Organ eine feststellbare und im Streitfall vom öffentlichen Auftraggeber nachzuweisende positive Kenntnis von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen hat (Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 53, vom 16.10.2019 - VII-Verg 13/19, und vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 49).
  • VK Westfalen, 16.02.2024 - VK 3-47/23

    Wer wird denn so nachtragend sein?

    Unter mehreren möglichen Maßnahmen zur Beseitigung muss sich die Vergabekammer für diejenige entscheiden, die die Interessen der Beteiligten am wenigsten beeinträchtigen (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 13/19).
  • VK Westfalen, 15.08.2023 - VK 3-18/23

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

  • VK Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    VgV, VOB/A

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

  • VK Westfalen, 21.12.2023 - VK 1-37/23

    Nachforderungsschreiben muss eindeutig und vollständig sein!

  • BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen

  • VK Südbayern, 21.07.2022 - 3194.Z3-3_01-21-78

    Vergabekammer, Bieter, Marke, Beschwerde, Auslegung, Wettbewerb, Verletzung,

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Rechtsprechung
   OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35256
OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19 (https://dejure.org/2019,35256)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.2019 - Verg 13/19 (https://dejure.org/2019,35256)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 (https://dejure.org/2019,35256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von Rettungswagen

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 172 Abs. 2 ; GWB § 107 Abs. 1 Nr. 4
    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online

    Wann ist eine Organisation "gemeinnützig"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Direktvergabe von Rettungsdienst nur an gemeinnützige Organisationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 263
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Da der Auftrag zur Zeit des Nachprüfungsverfahrens typischerweise noch nicht erteilt ist und die Bruttoauftragssumme daher noch nicht feststeht, ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, weil er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18.03.2014, X ZB 12/13, juris Tz. 7).

    Der Antragsteller war aber nicht am Gegenstand dieses Vertrages interessiert, sondern daran, dass Teile davon nach Nichtigerklärung für einen in fernerer Zukunft liegenden Zeitraum vergeben würden (BGH Beschluss vom 18.03.2014, X ZB 12/13, juris Tz. 9).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 18.03.2014 (X ZB 12/13, juris Tz. 10 ff.) ist bei einem Vertrag, der der Vergabestelle gestattet, seine Laufzeit über den fest vorgesehenen Vertragszeitraum hinaus weiter zu verlängern, der Verlängerungszeitraum für die Festsetzung des Streitwerts ebenfalls zu berücksichtigten.

  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 12 C 19.621

    Rechtsweg für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rettungsdienstwesen

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26.04.2019, 12 C 19.621, zurückgewiesen.

    Mangels einer vorgesehenen Beschränkung des Bieterkreises auf gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen im europarechtskonformen Sinn kann sich der Antragsgegner somit nicht auf die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB berufen (so auch Stein/Terbrack in BeckOK Vergaberecht, 10. Edition, § 107 Rz. 39.1; BayVGH, Beschluss vom 26.04.2019, 12 C 19.621, juris Tz. 5).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-465/17

    Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Nach dem Urteil des EuGH vom 21.03.2019, C-465/17 (NZBau 2019, S. 314, 319 Tz. 58 ff), das zur wortgleichen Regelung in Art. 10 h) der Richtlinie 2014/24/EU erging, sind Organisationen oder Vereinigungen, die erwerbswirtschaftlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, nicht als gemeinnützige Organisationen i.S. des Art. 10 h) zu qualifizieren.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des BGH vom 08.02.2011 (X ZB 4/10, juris Tz. 80), in der der BGH § 3 VGV entsprechend angewendet hatte, lag ein Sonderfall zugrunde.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Dieser Abschlag ist im Regelfall mit 50 % zu veranschlagen (BGH, a.a.O., Tz. 13; KG, Beschluss vom 19.01.2016, Verg 5/15, juris Tz. 1; OLG Frankfurt, NZBau 2018, 632, 636).
  • VG Regensburg, 26.02.2019 - RN 4 K 18.2140

    Vergabe von Rettungsdiensten in Bayern - Rechtsweg

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 26.02.2019, RN 4 K 18.2140, entschieden, der Verwaltungsrechtsweg sei nicht eröffnet.
  • KG, 19.01.2016 - Verg 5/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Festsetzung des Wertes eines Beschwerdeantrags

    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Dieser Abschlag ist im Regelfall mit 50 % zu veranschlagen (BGH, a.a.O., Tz. 13; KG, Beschluss vom 19.01.2016, Verg 5/15, juris Tz. 1; OLG Frankfurt, NZBau 2018, 632, 636).
  • VK Südbayern, 10.05.2019 - Z3-3-3194-1-50-12/18
    Auszug aus OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
    Auf die sofortige Beschwerde des Beigeladenen und des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 10.05.2019, Az. Z3-3-3194-1-50-12/18 in Ziff. 1, Ziff. 2 und Ziff. 4 aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 21.12.2018 zurückgewiesen.
  • VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-20/22

    Bereichsausnahme für Rettungsdienst richtet sich nach Landesrecht!

    Dem stehen insbesondere die von der Antragstellerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (Beschl. v. 25. Juni 2019 - Verg 4/19 -, NZBau 2020, 57 ff., juris Rn. 18 f.) und München (Beschl. v. 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, VergabeR 2020, 42 ff., juris Rn. 40 ff.) nicht entgegen.

    Vor diesem Hintergrund sehen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2019, (12 C 19.621), das Oberlandesgericht München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19 und die Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 16.03.2017 (Z3-3-3194-1-54-12/16) die Bereichsausnahme für unanwendbar an.

    Das OLG München ist insoweit in seinem Beschluss vom 21.10.2019 (Verg 13/19) der Ansicht, dass.

  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    In Übereinstimmung damit hat das Oberverwaltungsgericht die Vereinbarkeit des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB mit Art. 10 Buchst. h der Richtlinie 2014/24/EU bejaht (UA S. 29 f.; ebenso OLG Naumburg - Vergabesenat, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 Verg 2/22 - juris Rn. 44 m. w. N.; OLG Brandenburg - Vergabesenat, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 - juris Rn. 84; OLG München - Vergabesenat, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 - juris Rn. 39 m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2022 - 15 L 743/22

    Vergabe, Rettungsdienstleistungen, Verwaltungsrechtsweg, Sonderzuweisung,

    So ausdrücklich Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris Rn. 66; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19 -, juris Ls. 1, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 12 C 19.621 -, juris Rn. 5; s.a. OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, juris Rn. 40 f.

    vgl. Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris, Rn. 66; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19 -, juris, Ls. 1, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 12 C 19.621 -, juris Rn. 5; s.a. OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, juris Rn. 40; VK München, Beschluss vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 -, juris Rn. 215; Gurlit, in: Burig/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, 4. Auflage 2022, § 107 GWB Rn. 38. Wohl ebenso Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 -, juris.

    So wohl auch OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, juris Rn. 40.

  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20

    Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung -

    Dem stehen insbesondere die von der Antragstellerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (Beschl. v. 25. Juni 2019 - Verg 4/19 -, NZBau 2020, 57 ff., juris Rn. 18 f.) und München (Beschl. v. 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, VergabeR 2020, 42 ff., juris Rn. 40 ff.) nicht entgegen.
  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Hieran anknüpfend geht das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung - davon aus, dass § 107 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 GWB unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass für die Anerkennung einer Organisation oder Vereinigung als gemeinnützig stets Voraussetzung ist, dass deren Zweck in der Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben besteht, sie nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisation zu erreichen; bei der Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen darf berücksichtigt werden, dass eine Organisation oder Vereinigung zur Meidung der Aberkennung ihres steuerrechtlichen Privilegs nach § 52 AO verpflichtet ist, dauerhaft eine Tätigkeit auszuüben, die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos, d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht, zu fördern (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 30.3.2022, 7 Verg 2/22, juris Rn. 44; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.3.2022, 54 Verg 1/22, VergabeR 2022, 581, juris Rn. 22 ff.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.7.2021, 19 Verg 3/21, juris Rn. 82 ff.; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 64 f.; OLG München, Beschluss v. 21.10.2019, Verg 13/19, VergabeR 2020, 42, juris Rn. 39; OLG Celle, Beschluss v. 25.6.2019, 13 Verg 4/19, VergabeR 2019, 764, juris Rn. 18).
  • OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22

    Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des

    Bei der Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen darf berücksichtigt werden, dass eine Organisation oder Vereinigung zur Meidung der Aberkennung ihres steuerrechtlichen Privilegs nach § 52 Abgabenordnung verpflichtet sei, dauerhaft eine Tätigkeit auszuüben, die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos, d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht, zu fördern (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 25.06.2019, 13 Verg 4/19 "erweiterter Rettungsdienst", VergabeR 2019, 764, in juris Rz. 18; OLG München, Beschluss v. 21.10.2019, Verg 13/19 "Verfügbarkeitsnachweis", VergabeR 2020, 42, in juris Rz. 39; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss v. 16.04.2020, 1 Verg 2/20 "Notfallrettung Hamburg", VergabeR 2020, 925, in juris Rz. 64; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 26.07.2021, 19 Verg 3/21 "Notfallrettung", nach veris, Rz. 76 ff.).

    Auch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München bekräftigt in seinem Beschluss vom 21.10.2019 (Verg 13/19 "Verfügbarkeitsnachweis", VergabeR 2020, 42), dass ein öffentlicher Auftraggeber sich dann, wenn er den Bieterkreis nicht auf gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen im europarechtlichen Sinne beschränkt, nicht auf die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB berufen kann (in juris Rz. 41).

  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Werts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass Leistungen teilweise nur optional vergeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13 - Bioabfallvergärungsanlage, NZBau 2014, 452 Rn. 10 ff.; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, NZBau 2020, 263 Rn. 69 ff.; Zinger NZBau 2020, 695 [696]).
  • VK Berlin, 25.03.2022 - VK-B2-53/21

    Unterkostenangebot darf auch unterhalb der Aufgreifschwelle aufgeklärt werden!

    Ihre Aufwendungen sind der Antragstellerin daher aus Billigkeit ebenfalls aufzuerlegen (zu diesen Maßstäben vgl. auch OLG Rostock, Beschluss v. 5. Februar 2020 - 17 Verg 4/19, NZBau 2021, 70, 74; OLG München, Beschluss v. 21. Oktober 2019 - Verg 13/19, NZBau 2020, 263, 266).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21

    Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit

    Zu dieser Beurteilung stehen die von den Antragstellerinnen für ihre gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen - insbesondere der Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 25. Juni 2019 - Verg 4/19, juris Rn. 18 f.) und München (Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19, juris Rn. 40 ff.) - nicht in Widerspruch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22

    1. Für die Frage, ob rettungsdienstliche Leistungen i. S. d. der Bereichsausnahme

    vgl. Bbg. OLG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 -, juris, Rn. 87 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021 - 14 K 3698/20 -, juris, Rn. 65 ff.; Manzke, jurisPR-VergR 9/2021 Anm. 3; wie das Verwaltungsgericht: Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris, Rn. 66; ebenso zum niedersächsischen Landesrecht: Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19 -, juris, Rn. 6; zum bayerischen Landesrecht: Bay. VGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 12 C 19.621 -, juris, Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, juris, Rn. 40 ff.
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

  • VK Berlin, 14.03.2022 - VK-B2-40/21

    Wertungsentscheidung darf keinem "Auswahlgremium" überlassen werden!

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

  • OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23

    Rettungsdienstleistungen; Direktvergabe; Bereichsausnahme; richtlinienkonforme

  • OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22

    Gemeinnützige Organisationen - Kostenentscheidung nach Erledigung von

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!

  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme;

  • VK Berlin, 14.03.2022 - B2-40/21
  • VK Berlin, 25.03.2022 - B2-53/21
  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22

    Kostenentscheidung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertberechnung,

  • VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21

    Im Vorabgestattungsverfahren unterlegen: Auftraggeber muss Kosten tragen!

  • VK Berlin, 11.03.2021 - VK-B2-3/21

    Bei schwierigen Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!

  • VK Berlin, 30.03.2022 - VK-B2-41/21

    Annullierung des Wertungsergebnisses ist keine aufhebungsgleiche Maßnahme!

  • BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22

    Vergabenachprüfung: Streitwert für das Beschwerdeverfahren bei ausgebliebenem

  • VK Berlin, 13.04.2022 - VK-B1-30/21

    Sind Null-Euro-Preise ein Ausschlussgrund?

  • VK Berlin, 13.04.2022 - B1-30/21
  • VK Berlin, 05.01.2022 - B2-08/21
  • VK Berlin, 11.03.2021 - B 2-03/21
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